Rehasport: ist eine ergänzende Maßnahme nach §64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und wird in der Regel von den Krankenkassen mit dem Ziel der „Hilfe zur Selbsthilfe“ zur Verfügung gestellt und über einen begrenzten Zeitraum bewilligt. Seit Inkrafttreten des SGB IX zum 1. Januar 2001 besteht ein Rechtsanspruch auf Kostenübernahme für den Rehabilitationssport. Die Rehamaßnahmen werden in der Regel von den behandelnden Ärzten verordnet. Die Kostenträger des Rehabilitationssports können eine gesetzliche Krankenkasse, die Rentenversicherung oder die Unfallversicherung sein. Die Dauer der Maßnahmen reichen von 6 Monaten bis zu 36 Monaten und sind mit der jeweiligen Indikation verknüpft. Der TuS Brandoberndorf ist Mitglied im hbrs und über seine lizenzierten Übungsleiter befähigt, die Maßnahmen des verodneten Rehabilitationssport anzubieten und zu betreuen.
Rehabilitationssport - Übungszeiten
Rehasport mit Udo Heep
Kurs 1: Donnerstag 11:00 - 12:00h Turnhalle Brandoberndorf
Kurs 2: Donnerstag 18:00 - 19:00h Turnhalle Brandoberndorf
Kurs 3: Montag 08:45 - 09:45h Turnhalle Brandoberndorf